Nachhaltigkeit

Als Wertpapierinstitut verfolgen wir das Ziel, unsere Mandanten möglichst langfristig zu begleiten und das uns anvertraute Vermögen vorausschauend zu verwalten. Hierzu zählt auch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen auf Ebene unseres Unternehmens. Darüber hinaus berücksichtigen wir Nachhaltigkeitsbelange in spezieller Weise, sofern wir von unseren Mandanten hierzu explizit beauftragt wurden.

Wir geben Ihnen zunächst einen Überblick über die wesentlichen begrifflichen Definitionen und informieren anschließend über die Strategien zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken.

Begriffliche Definitionen

„Nachhaltig“
Nachhaltigkeit bedeutet, dass soziokulturelle, ökologische und ökonomische Ressourcen nur soweit ver- und gebraucht werden, dass sie auch zukünftigen Generationen in der gleichen Qualität und Quantität zur Verfügung stehen können. Dabei steht ressourcenschonendes Abbauen, Arbeiten und Handeln mit Gütern, sowie fairer Arbeitnehmerschutz, Einhaltung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung im Fokus.

„Nachhaltigkeitsfaktoren“
Entsprechend der Offenlegungsverordnung sind Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte un die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Die Nachhaltigkeitsfaktoren lassen sich in drei Kategorien einteilen:

„E“    Umwelt (Environment)
-    effizienter Umgang mit Energie und Rohstoffen
-    umweltverträgliche Produktion
-    geringe Emissionen in Luft und Wasser
-    umfassende Klimawandel-Strategien

„S“    Soziales (Social)
-    Einhaltung zentraler Arbeitsrechte, Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit sowie Nichtdiskriminierungs-Gebot
-    hohe Standards bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
-    faire Bedingungen am Arbeitsplatz, angemessene Entlohnung sowie Aus- und Weiterbildungschancen
-    Versammlungs- und Gewerkschaftsfreiheit
-    Durchsetzung von Nachhaltigkeitsstandards bei Zulieferern

„G“    Gute Unternehmensführung (Governance)
-    Transparente Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption und Bestechung
-    Verankerung des Nachhaltigkeitsmanagements auf Vorstands- und Aufsichtsratsebene
-    Verknüpfung der Vorstandsvergütung mit dem Erreichen von Nachhaltigkeitszielen
-    Umgang mit Whistle-Blowing

Nachhaltigkeitsrisiken
Nachhaltigkeitsrisiken bezeichnen Ereignisse oder Bedingungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsfaktoren, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert von Vermögenswerten bzw. auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation eines Unternehmens und in weiterer Folge für den Anleger haben könnten. Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken sind: Zunahme von Naturkatastrophen, Rückgang der Biodiversität, Abschmelzen der Eisschilde, extreme Trockenheit, usw. Nachhaltigkeitsrisiken können sich in den bekannten Risikokategorien wie etwa dem Bonitätsrisiko, dem Risiko des Totalverlustes und dem Kursrisken niederschlagen.

Klimarisiken
Mit der fortschreitenden Veränderung des Klimas rücken neben den anderen Nachhaltigkeitsrisiken speziell Klimarisiken immer stärker in den Fokus. Mit Klimarisiken sind all jene Risiken umfasst, die durch den Klimawandel entstehen oder die infolge des Klimawandels verstärkt werden. Bei den Klimarisiken unterscheidet man zwischen physischen Risiken, welche sich direkt aus den Folgen von Klimaveränderungen ergeben und Transitionisrisiken.

Transitionsrisiken
Als Transitionsrisiken werden Risiken bezeichnet, die durch den Übergang zu einer klimaneutralen und resilienten Wirtschaft und Gesellschaft entstehen und so zu einer Abwertung von Vermögenswerten führen können. Hierzu zählen zum Beispiel die Änderung von politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen in der Realwirtschaft (Einführung einer CO2-Steuer, Änderungen der Bauordnungen und Flächenwidmungen, Vorgaben zur Versorgungssicherheit, Verbote fossiler Technologien), technologische Entwicklungen (erneuerbare Energien), sowie Änderungen im Konsumverhalten. Als primär betroffene Sektoren können insbesondere die Energieerzeugung auf Basis fossiler Brennstoffe sowie emissionsintensive Branchen angesehen werden, deren Geschäftsmodell auf der kostengünstigen Verfügbarkeit fossiler Energien beruht oder welche hohe Prozessemissionen aufweisen (Zement-, Eisen-, Stahlindustrie). Aber auch Industrien, deren Produkte hohe Emissionen verursachen, sind gefährdet (Herstellung von Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren). Weitere primäre betroffene Sektoren sind unter anderem die Mineralöl- und Erdgasindustrie sowie Luftfahrt- und Straßengüterverkehrsunternehmen. Darüber hinaus können Unternehmen auch indirekt betroffen sein, etwa durch geänderte Vorgaben zur Energieeffizienz von Bürogebäuden.

Rechts- und Reputationsrisiken in den Bereichen Soziales und Unternehmensführung
Unternehmen, die die Nachhaltigkeitsfaktoren „Soziales“ und „Unternehmensführung“ missachten, wie z.B. durch die Verletzung von Menschenrechten, durch die Nutzung von Kinder- oder Zwangsarbeit oder durch Korruption einschließlich Bestechung, sind dadurch erhöhten Rechts- und Reputationsrisiken ausgesetzt. Neben Rechtsrisiken steigen auch Reputationsrisiken, wie zum Beispiel Boykottaufrufe, gewisse Produkte oder Dienstleistungen nicht mehr zu kaufen. Reputationsrisiken können im Extremfall die mittel- bis langfristige Tragfähigkeit von Geschäftsmodellen in Frage stellen und haben somit direkten Einfluss auf die Ertragskraft von Unternehmen.


Information zu Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen gemäß Art. 3 Abs. 1 OffenlegungsVO (EU 2019/2088):

Nachhaltigkeitsrisiken auf Unternehmensebene gem. Art. 4 OffenlegungsVO (EU 2019/2088)
Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Unsere Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale - und Arbeitsnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein. Entsprechend beziehen wir derartige Nachhaltigkeitsrisiken zwar bei Investitionsentscheidungen neben wirtschaftlichen Überlegungen mit ein, ohne allerdings die nachteiligen Auswirkungen dieser Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne des Art. 4 der OffenlegungsVO explizit zu berücksichtigen. Der Grund hierfür liegt in den nach derzeitigem Sachstand noch unzureichend bestimmbaren bürokratischen Rahmenbedingungen dieser Gesetzesgrundlage.

Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir deshalb daran gehindert, eine öffentliche Erklärung abzugeben, ob und inwiefern wir nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen. Insofern müssen wir derzeit erklären, dass wir diese vorläufig bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen.

Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

Als Ergebnis unserer bisherigen Bemühungen heizen wir unser denkmalgeschütztes Bürogebäude mittels Erdwärme, reduzierten unsere Reisetätigkeiten durch den vermehrten Einsatz von Videokonferenzen und stellen unsere Fahrzeuge sukzessive auf Fahrzeuge mit ressourcenschonenden Antriebstechniken um. Außerdem unterstützen wir sowohl monetär als auch mit eigener Arbeitskraft soziale Projekte im In- und Ausland. Hierzu zählen die Mitarbeit im Organisationsteam der Initiative gegen Fremdenhass „Augen auf!“, die Gründung und Führung der „Mendener Stiftung Denkmal und Kultur“ durch unseren geschäftsführenden Gesellschafter Peter Hoppe sowie die langjährige aktive Mitarbeit im „Momella Förderverein e.V.“ mit seinen Entwicklungshilfeprojekten für verschiedene Schulen in Tansania.

Nachhaltigkeitsrisiken auf Ebene der Vermögensverwaltung und Anlageberatung gem. Art. 10 OffenlegungsVO (2019/2088)
Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sogenannten Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben.

Sofern unsere Mandanten ausdrücklich eine Berücksichtigung ihrer Nachhaltigkeitspräferenzen wünschen, werden wir ökologische und soziale Kriterien als auch Aspekte einer verantwortungsvollen Unternehmensführung bei den Finanzinstrumenten, in die investiert wird, gemäß den nachfolgenden Ausführungen berücksichtigen.

Zur Feststellung, ob vorgenannte Nachhaltigkeitsbelange berücksichtigt werden, greifen wir derzeit auf ein punktebasiertes Bewertungssystem der Firma Clarity AI Inc zurück, welches den sogenannten „ESG-Score“ in unserer Portfolioverwaltungssoftware abbildet und im Reporting für unsere Mandanten für das verwaltete Portfolio dargestellt.

Der ESG-Score ist ein Gesamtwert, der sich aus den drei ESG-Segmenten „Umwelt“, „Soziales“ und „gute Unternehmensführung“ zusammensetzt. Jedes dieser drei Segmente besteht aus weiteren Kriterien, die zuvor bewertet werden.

Im Rahmen unserer auf Nachhaltigkeitsaspekten ausgerichteten Anlagestrategie sehen wir die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsbelange als ausreichend berücksichtigt an, wenn der ESG-Score für das Gesamtportfolio nicht dauerhaft unter einem Wert von 50 liegt und Einzelanlagen mit einem Mindestwert von 30 Punkten bewertet werden. Dabei ist zulässig, auch in Finanzinstrumente zu investieren, für die kein ESG-Score zur Verfügung steht.

Die ESG-Scores werden von uns regelmäßig überprüft und sofern erforderlich, werden Anpassungen der Portfoliostruktur vorgenommen. Wir erwarten, dass die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken sich mit zunehmendem Fokus auf nachhaltige Geschäftsmodelle renditemindernd auswirken können und insofern die Selektion von Finanzinstrumenten mit einem hohen ESG-Score zu einer verbesserten Rendite beitragen kann.

Auch wenn detaillierte ESG-Scores für immer mehr Unternehmen, Staaten und Finanzinstrumente zur Verfügung stehen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass für einzelne keine Scores verfügbar sind und diese, ebenso wie die Kontenliquidität, nicht bei der Berechnung des Gesamt-ESG-Scores berücksichtigt werden.

Die ESG-Scores werden für drei verschiedene Ebenen (L1 bis L3) ermittelt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden den Mandanten nur der Gesamt-ESG-Score (L1) mitgeteilt.

ESG-Scores für Unternehmen (Aktien, Fonds und Anleihen)

Gesamt-ESG-Score (L1) Aggregierter Gesamt-Score, basierend auf dem Umwelt-, Sozial- und Governance Score
Umwelt (L2) Aggregierter Umwelt-Score, basierend auf unterge-ordneten Scores
Ressourcenverbrauch (L3) Score für den Wasser- und Energieverbrauch eines Unternehmens sowie die Auswirkungen auf das Land und die Biodiversität.
Emissionen (L3) Score für die Kohlenstoffemissionen, den Abfall und die Umweltverschmutzung eines Unternehmens.
Umweltbilanz der Lieferanten (L3) Score für Ressourcenverbrauch und Emissionen aus der Lieferkette des Unternehmens.
Umweltbilanz der Produkte (L3) Score für die Auswirkungen des Produkts auf die Umwelt und die Nachhaltigkeit bei der Produktentwicklung.
Umweltmanagement und
-prozesse (L3)  
Score in Bezug auf die Nachhaltigkeitspolitik, -strategie und -prozesse eines Unternehmens.
Soziales (L2) Aggregierter Score für Soziales, basierend auf unter-geordneten Scores
Mitarbeiter (L3) Score für Arbeitsrecht, Vielfalt, Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter sowie Mitarbeiterzufriedenheit.
Kunden und Produkte (L3) Score für Kundenfeedback, Medienaufmerksamkeit und Kunden-/Sicherheitsvorfälle.
Lieferkette (L3) Score für Gesundheit und Sicherheit sowie die ethischen Grundsätze der Lieferanten.
Gemeinwesen und Gesellschaft (L3) Score für gesellschaftliches Engagement, Spenden und verschiedene Richtlinien in Bezug auf Menschen-/ Arbeitsrechte.
Governance (L2) Aggregierter Governance-Score, basierend auf untergeordneten Scores
Unternehmensführung (L3) Score für die Zusammensetzung, Funktion und Abstim¬mung innerhalb des Vorstands, den Ausschüssen sowie deren Rechnungslegungsprozesse.

Unternehmensethik und
-verhalten (L3)

Score für Risikomanagement, Verhaltenskodex und öffentliche Angelegenheiten.
CSR und Nachhaltigkeit (L3) Score für Politik und Strategie der sozialen Verantwortung von Unternehmen.

Partnerschaften, Mitgliedschaften,
Auszeichnungen und Zertifizierungen (L3)   

Score für die Zertifizierungen (ISO) und Mitgliedschaften (Unterzeichner des UN Global Compact) in Bezug auf Nachhaltigkeit und Qualität.

 

ESG-Scores für Regierungen (Anleihen und Fonds)

Gesamt-ESG-Score (L1) Aggregierter Gesamt-Score, basierend auf dem Um-welt-, Sozial- und Governance Score
Umwelt (L2) Aggregierter Umwelt-Score, basierend auf unterge-ordneten Scores
Staatlicher Ressourcenverbrauch (L3) Score für die Nutzung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Land, Energiemanagement, Ozeane und andere Ressourcen.
Staatliche Emissionen (L3) Score für THG-Emissionen und Luftschadstoffemissionen.
Externe Umweltwirkungen (L3) Score für Biodiversität und Naturkatastrophen.
Soziales (L2) Aggregierter Score für Soziales, basierend auf untergeordneten Scores
Humankapital (L3) Score für eine breite Palette von Messgrößen:
demografischer Übergang, Bildung, Gesundheit, Ungleichheit zwischen den Geschlechtern, Ungleichheit bei Vermögen, Beschäftigung, Arbeitsbedingungen und wirtschaftlichem Umfeld.
Sachkapital (L3) Score für Infrastruktur
Technologie (L3) Score für die Adaptation von Informations- und Kommunikationstechnologien sowie für den technologischen Fortschritt und Innovation.
Governance (L2) Aggregierter Governance-Score, basierend auf untergeordneten Scores
Formelle Institutionen (L3) Score für wirtschaftliche, finanzielle, juristische und politische Regeln, Effektivität der Regierung und den Grad an Korruption.
Informelle Institutionen (L3) Score für das soziale Kapital innerhalb einer Regierung.
Stabilität (L3) Score für die Stabilität innerhalb einer Regierung und den Wanderungssaldo.


Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Datenlieferant die Anzahl der Segmente, die für die Ermittlung des ESG-Scores herangezogen werden, reduziert oder erweitert bzw. die inhaltlichen Anforderungen an diese Segmente verändert.

Ebenso behalten wir uns vor, die Methodik zur Ermittlung des ESG-Scores vom Grundsatz her zu ändern, z.B. durch den Wechsel des Datenlieferanten. Hierüber werden wir unsere Kunden rechtzeitig informieren.

Die Anlagestrategie berücksichtigt nicht die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne des Art. 4 der OffenlegungsVO. Die Anlagestrategie ist nicht darauf ausgerichtet, gezielt in Wirtschaftsaktivitäten zu investieren, die messbar einfache oder wesentliche Beiträge zur Förderung von Umweltzielen oder sozialen Zielen leisten. Soweit im Rahmen der Umsetzung der Anlagestrategie gleichwohl in Finanzinstrumente investiert wird, mit denen ein einfacher Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer Ziele in den Bereichen Umwelt, Soziales oder gute Unternehmensfürung oder mit der sogar ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer Umweltziele geleistet wird, erfolgt dies mit der Absicht, die Nachhaltigkeitsbilanz der Anlagestrategie auf der Basis des ESG-Scores zu verbessern.


Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken gem. Art. 5 Abs. 1 OffenlegungsVO (EU 2019/2088):

In die Vergütung unserer Mitarbeiter und Geschäftsführer fließen keine Faktoren ein, die einer nachhaltigen Entwicklung entgegenstehen. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.


Hinweis zu Grundsätzen guter Unternehmensführung gem. Art. 4 Abs. 2 Buchstabe d OffenlegungsVO (EU 2019/2088)

Als inhabergeführtes mittelständisches Unternehmen der Wertpapierbranche sind wir uns sehr darüber bewusst, dass unser unternehmerisches Handeln ein Höchstmaß an Verantwortung für die uns anvertrauten Vermögenswerte und hohe Anforderungen an die Transparenz voraussetzt. Wir agieren stets unabhängig von Produktlieferanten und Banken und handeln im bestmöglichen Kundeninteresse. Potenzielle Interessenkonflikte werden unverzüglich kommuniziert. Sowohl unsere Unternehmenspolitik als auch die Beziehungen zu unseren Mandanten sind langristig und nachhaltig angelegt. Zur Sicherung des hohen Beratungsstandards verfolgen wir eine konsequente Weiterbildungsstrategie.

Als Mitglied des Verbands unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. unterliegen wir dem dortigen Ehrenkodex. Als zertifizierte Finanzplaner (CFP®) unterliegen unsere Berater zudem den Standesregeln des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V.

 

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